Wie beantrage ich Elternzeit mit Zwillingen?

0

In unserer Rubrik Elterngeld & Co findest Du u.a. einen Überblick über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen rund um das Thema Elternzeit. Im folgenden Beitrag möchten, wir Dir weniger die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, sondern Informationen für die Beantragung für die Elternzeit mit Zwillingen, an die Hand geben.

Kommt Elternzeit für mich in Frage?

Zur Orientierung ob Elternzeit überhaupt für Dich in Frage kommt, solltest Du erst einmal die folgenden Fragen alle mit Ja beantworten können.

  • Ja, es ist mein leibliches Kind (auch für adoptierte Kinder oder Pflegekinder hast Du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch).
  • Ja, Ich bin angestellt (ob Minijob, Teil- oder Vollzeit ist unerheblich).
  • Ja, ich arbeite in Deutschland bzw. habe einen nach deutschem Recht geschlossenen Vertrag. (Dafür muss ich nicht zwingend in Deutschland leben).
  • Ja, ich wohne mit meinen Kindern in einem Haushalt.
  • Ja, ich betreue und erziehe meine Kinder selbst.

Du hast alles mit JA beantwortet? Wunderbar, dann lohnt es sich jetzt weiter zu lesen. Falls nein, dann informiere Dich gerne über die Voraussetzungen auf unserer Elterngeld & Co Seite.

Wieviel Elternzeit steht mir zu?

Bei Zwillingen stehen Dir in Summe sechs Jahre Elternzeit zu, je Kind drei Jahre. Für die Beantragung musst Du die Elternzeit für jedes Kind einzeln definieren, dies kannst Du selbstverständlich der Übersicht halber, in einem Schreiben zusammenfassen.

Ab wann und bis wann kann ich Elternzeit nehmen?

Die Elternzeit kann frühestens ab Geburt und spätestens bis zum vollendeten achten Lebensjahr beansprucht werden. Dabei kannst Du maximal 24 Monate der Elternzeit pro Kind auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag verschieben. Um die Elternzeit von insgesamt sechs Jahren voll ausschöpfen zu können, können folgende beispielhafte Aufteilungen sinnvoll sein:

Beispiel 1:

1.       Jahr 2.       Jahr 3.       Jahr 4.       Jahr 5.       Jahr 6.       Jahr
Zwilling 1 Zwilling 1 Zwilling 2 Zwilling 2 Zwilling 2 Zwilling 1

 

Beispiel 2:

1.       Jahr 2.       Jahr 3.       Jahr 4.       Jahr 5.       Jahr 6.       Jahr
Zwilling 1 Zwilling 2 Zwilling 2 Zwilling 2 Zwilling 1 Zwilling 1

 

Du musst die Elternzeit nicht am Stück nehmen, Du kannst auch Pausen darin haben, sie nur für Wochen oder Monate beantragen. Prinzipiell gilt, dass Du laut aktuellem Stand drei Zeitabschnitte ohne Zustimmung des Arbeitgebers beanspruchen kannst. Du musst Elternzeit nicht im vollen Rahmen von sechs Jahren nehmen oder überhaupt beanspruchen.

Überlege Dir also zu Beginn, in welchem Zeitraum Du Elternzeit nehmen möchtest, wann Du nicht arbeiten möchtest, Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest oder wieder voll einsteigen magst. Dafür musst Du wissen, dass Du mit heutigem Stand bis zu 30 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten kannst (Dies soll 2021 auf 32 Stunden pro Woche erhöht werden, bitte informiere Dich dazu auf der Seite des Bundesfamilienministeriums). Vielleicht verdeutlichten Dir diese zwei Beispiele, Deine Möglichkeiten:

Variante a)

Im Jahr 1 und 2 möchtest Du zu Hause bleiben und nicht arbeiten. In Jahr 3 und 4 möchtest Du  für 25 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Danach magst Du wieder voll in den Beruf einsteigen. So blieben Dir noch zwei Jahre an Elternzeit über, die Du bis zum vollendeten achten Lebensjahr nehmen kannst, z.B. wenn die Zwillinge in die Schule kommen und Du noch einmal reduziert arbeiten möchtest.

Variante b)

Im Jahr 1 möchtest Du vollständig zu Hause bleiben. Ab dem zweiten Jahr, möchtest Du für 5 Jahre 20 Stunden Teilzeit in  Elternzeit  arbeiten. Damit ist alle Elternzeit verbraucht.

Wenn wir uns an den zwei oben genannten Varianten und Beispiel 1 orientieren, dann würdest Du daher folgendes beantragen:

Variante a)

Die Elternzeit für ZWILLING 1 soll von …………. (Datum Beginn 1. Jahr) bis ……………….(Datum Ende 2. Jahr) liegen. In diesem Zeitraum möchte ich meinen Beruf nicht ausüben.

Die Elternzeit für ZWILLING 2 soll von ……………. (Datum Beginn 3. Jahr)………………  bis (Datum Ende 4. Jahr) liegen. In diesem Zeitraum möchte ich  in meiner Elternzeit meinen Beruf in Teilzeit ausüben und zwar mit 25 Wochenstunden und beantrage hiermit Ihre Zustimmung.

Variante b)

Der erste Abschnitt der Elternzeit für ZWILLING 1 soll von …………. (Datum Beginn 1. Jahr) bis ……………….(Datum Ende 1. Jahr) liegen. In diesem Zeitraum möchte ich meinen Beruf nicht ausüben.

Der zweite Abschnitt der Elternzeit für Zwilling 1 soll von …………. (Datum Beginn 2. Jahr) bis ……………….(Datum Ende 2. Jahr) liegen. In diesem Zeitraum möchte ich  in meiner Elternzeit meinen Beruf in Teilzeit ausüben und zwar mit 20 Wochenstunden

Der dritte Abschnitt der Elternzeit für Zwilling 1 soll von …………. (Datum Beginn 6. Jahr) bis ……………….(Datum Ende 6. Jahr) liegen. In diesem Zeitraum möchte ich  in meiner Elternzeit meinen Beruf in Teilzeit ausüben und zwar mit 20 Wochenstunden.

Die Elternzeit für ZWILLING 2 soll von ……………. (Datum Beginn 3. Jahr)………………  bis (Datum Ende 5. Jahr) liegen. In diesem Zeitraum möchte ich  in meiner Elternzeit meinen Beruf in Teilzeit ausüben und zwar mit 20 Wochenstunden und beantrage hiermit Ihre Zustimmung.

Du siehst, es ist wichtig sich vorab Gedanken darüber zu machen, wie Du Dir Deine Elternzeit ohne und mit Arbeit, zeitlich vorstellst. Dies ist jedoch nicht nur wichtig für Dich, sondern auch für die Planung Deines Arbeitgebers.  Daher ist im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit BEEG festgelegt, dass die Elternzeit im Zeitraum bis zum 3. Geburtstag für mindestens zwei Jahre festgelegt werden muss. Es würde also im Erstantrag auch ausreichen, wenn Du nur die Abschnitte die sich auf die ersten zwei Jahre beziehen, verwendest.

Abschließend solltest Du folgendes noch wissen: Der Antrag muss sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit beim Arbeitgeber gestellt werden (bei Elternzeit ab dem dritten Lebensjahr spätestens 13 Wochen vor Antritt). Dieser muss schriftlich mit Datum und Unterschrift als Dokument eingereicht werden. Bitte versende den Text nicht als Email, da dies nicht rechtsgültig wäre.

Wir hoffen, Du hast Dich nun etwas orientieren können und der Beantragung steht nichts mehr im Wege.

Weiterführende Informationen zur Elternzeit mit Zwillingen findest Du bei dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie.

Eine Checkliste mit allen wichtigen Aspekten rund um Elterngeld & Co findest Du hier.

Bitte beachte, dass Die hier enthaltenen Angaben Deiner Erstinformation dienen, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben und keine Rechtsberatung darstellen. Wir empfehlen Dir eine Rücksprache mit Deinem Arbeitgeber, einer Beratungsstelle und ggf. einem Rechtsanwalt.

Noch mehr Beiträge zum Thema:

Kann ich 2 Jahre Mutterschaftsgeld bzw Elterngeld bei Zwillingen erhalten?

Zwillingsfragen: Wie lange bekomme ich Elterngeld bei Zwillingen?

Mehr Elterngeld bei Frühgeburten

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.