Tina ist schwanger mit Zwilingen und würde gerne zwei Jahre lang Mutterschaftsgeld bzw Elterngeld erhalten.
Sie fragt:
Wie kann ich den Bezug von Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bei Zwillingen so planen, dass ich dies für zwei Jahre bekommen kann?
Mutterschaftsgeld
Abhängig von Deiner Beschäftigung und Versicherung kannst Du möglicherweise Mutterschaftsgeld erhalten. Hierfür ist es sinnvoll mit Deiner Krankenkasse in der Schwangerschaft zu besprechen, ob Du dieses erhalten wirst und wie hoch dieses ausfallen wird.
Wenn Du Mutterschaftsgeld erhälst, dann wird dieses für die sechs Wochen vor der Geburt der Zwillinge und für 12 Wochen nach der Geburt der Zwillinge gezahlt, gesamt also 18 Wochen. Sollten Deine Zwillinge zum Beispiel vier Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geboren werden, dann werden diese vier Wochen nach der Geburt als Mutterschaftsgeld gezahlt. Du erhälst also auf jeden Fall 18 Wochen Mutterschaftsgeld.
Erhälst Du für 12 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt, dann werden diese Zahlungen auf das Elterngeld angerechnet. Hierbei entsprechen 12 Wochen Mutterschaftsgeld drei sogenannten Basiselterngeldmonaten beim Elterngeld.
Erhälst Du 16 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt, dann entspricht dies vier Basiselterngeldmonaten.
Elterngeld
Basiselterngeld kannst Du maximal 12 Monate lang beziehen, vorausgesetzt Deine Zwillinge wurden nicht sechs Wochen oder mehr zu früh geboren. Diesen Fall beleuchten wir am Ende des Beitrags.
Gehen wir davon aus, dass Du 12 Monate Basiselterngeld beanspruchen kannst, dann werden die ersten drei Monate als Mutterschaftsgeld gezahlt. Damit verbleiben Dir noch neun Basiselterngeldmonate. Damit Du die Zahlungen strecken kannst, hast Du die Möglichkeit diese neun Monate in Form des ElterngeldPlus auszahlen zu lassen. Ein Beispiel: Erhälst Du 1000 Euro Basiselterngeld für je neun Monate, kannst Du Dir diese alternativ als ElterngeldPlus Monate auszahlen lassen. Dies wären dann 18 Monate jeweils 500€. Also die doppelte Zeit, mit dem „halben“ Elterngeld.
In Summe würdest Du bei diesem Beispiel 3+18 Monate, also insgesamt 21 Monate Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bei Zwillingen erhalten. Das Mutterschaftsgeld kann leider nicht „halbiert“ ausgezahlt werden, so dass der maximale Bezug von Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bei 21 Monaten liegt.
Bitte denk daran: Solltest Du beispielsweise vier Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhalten, dann blieben Dir noch maximal acht Monate Basiselterngeld bzw. 16 Monate ElterngeldPlus also 4+16 und damit „nur“ 20 bezahlte Monate.
Welche Möglichkeiten an zusätzlichen Elterngeldmonaten kann es geben, um doch mehr als 21 Monate lang Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bei Zwillingen zu erhalten?
Eine Variante wäre die Beanspruchung des Partnerschaftsbonus.
Diesen kannst Du als alleinerziehende Mama zwei bis vier Monate lang erhalten, wenn Du zwei bis vier aufeinander folgende Monate genau zwischen 24-32 Stunden pro Woche arbeiten gehst. Neben Deinem Lohn würdest Du den „halben“ Betrag, also für unser Beispiel monatlich maximal 500€, zusätzlich erhalten.
Bei Paaren, müssen beide Elternteile zwei bis vier aufeinanderfolgende Monate genau zwischen 24-32 Stunden pro Woche arbeiten, um den Partnerschaftsbonus beanspruchen zu können.
Wenn Ihr diese Rahmenbedingungen erfüllen könnt, ist es also möglich mehr als 21 Monate lang Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld zu erhalten.
Zusätzliche Basiselterngeldmonate auf Grund einer Frühgeburt (für Geburten ab 01.09.2021)
Werden Deine Zwillinge
- 6 Wochen zu früh geboren, erhälst Du einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld
- 8 Wochen zu früh geboren, erhälst Du zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld
- 12 Wochen zu früh geboren, erhälst Du drei zusätzliche Monate Basiselterngeld
- 16 Wochen zu früh geboren, erhälst Du vier zusätzliche Monate Basiselterngeld
Du siehst, es ist möglich über das erste Jahr hinaus Elterngeld zu erhalten, wie lange genau hängt von Deiner individuellen Situation und Deiner Planung ab. Bestenfalls informierst Du Dich zu Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bereits in der Schwangerschaft bei Deiner Krankenkasse und der Elterngeldstelle.
Bitte beachte, dass die hier enthaltenen Angaben Deiner Erstinformation dienen, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben und keine Rechtsberatung darstellen. Wir empfehlen Dir eine Rücksprache mit einer Elterngeldstelle oder anderen Beratungsstelle.
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