Elterngeld bei Zwillingen
Familien die in Deutschland Kinder bekommen, haben in den meisten Fällen Anspruch auf Elterngeld pro Kind. Doch wie sieht dies bei Zwillingen aus? Im Allgemeinen haben wir hier bereits darüber geschrieben und wenden uns heute der Frage zu, wie es mit dem Elterngeld bei Zwillingen aussieht, die nicht am selben Tag geboren wurden.
Tatsächlich können zwischen den Geburten von wenigen Minuten bis zu mehreren Tagen, gar Monaten liegen. Die Fachbezeichnung hierfür ist die zweizeitige Geburt.
Erhalten Eltern von Zwillingen mit verschiedenen Geburtstagen doppeltes Elterngeld?
Mit dieser Fragestellung zog 2017 eine Mutter von zweizeitigen Zwillingen, deren erster Zwilling im Juni 2016 und der zweite Zwillinge im Juli 2016 geboren wurde vor Gericht. Sie hatte aufgrund der verschiedenen Geburtstermine für jeweils jedes Kind Elterngeld, statt des Mehrlingsbonus beantragt. Dies wurde von der zuständigen Elterngeldstelle abgelehnt.
Die Stuttgarter Richter wiesen die Klage unter der Begründung ab, dass unabhängig von den Geburtsterminen, eindeutig eine Zwillingsschwangerschaft vorlag. Diese begründet den Anspruch auf die Zahlung, als Lohnersatz für ein wegfallendes Einkommen. Jedoch nicht einen Anspruch auf doppeltes Elterngeld. Stattdessen erhalten Zwillingseltern den sogenannten Mehrlingsbonus. Dieser beträgt monatlich 300 € beim Basiselterngeld bzw. 150€ beim ElterngeldPlus.
Wenn Du Deinen Elterngeldanspruch berechnen möchtest, dann kannst du z.B. den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie nutzen. Oder Du nutzt die kostenlose Beratung bei der Elterngeldstelle Deines Wohnortes.
Wenn Du mehr über staatliche Förderungen wissen möchtest, dann schau doch einmal auf unserer Elterngeld & Co Seite vorbei.
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