Um die Gesundheit von dir und deinen Zwillingen zu schützen gibt es spezielle Regelungen wie die Mutterschaftrichtlinien und das Mutterschutzgesetz. Diese regeln nicht nur die Rahmenbedingungen die Arbeitgeber zum Schutz der Gesundheit für ihre schwangeren und stillenden Mitarbeitenden treffen müssen, sondern auch Aspekte wie ein besonderer Kündigungsschutz und Entgeldleistungen, wie beispielsweise das Mutterschaftsgeld im Zuge des Beschäftigungsverbotes während der Mutterschutzfristen. Doch wie genau sehen die Mutterschutzfristen bei Zwillingen aus?
Wie sind die Mutterschutzfristen bei Zwillingen?
Die Mutterschutzfristen beinhalten ein Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt. Wenn du Zwillinge erwartest bedeutet dies für dich, dass du 6 Wochen vor dem errechneten Termin und mindestens 12 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz bist und kein Arbeitgeber dich in dem Zeitraum nach der Geburt beschäftigen darf.
Während nach der Geburt in Zuge der Mutterschutzfrist ein absolutes Beschäftigungsverbot besteht, kannst du für den Zeitraum vor der Geburt auf eigenen Wunsch entscheiden, ob du innerhalb der sechs Wochen arbeiten möchtest. Sollte dies für dich eine Option sein, hast du weiterhin die Möglichkeit dieses zu jedem Zeitpunkt zu widerrufen.
Leider gelten diese Regelungen (Stand 01.2024) nicht, wenn du
- Hausfrau ohne Beschäftigungsverhältnis
- selbstständig
- Organmitglied einer Gesellschaft
- Geschäftsführerin und nicht überwiegend bei der Gesellschaft beschäftigt bist
- oder ein Kind adoptiert hast.
Mutterschutzfristen vor der Zwillingsgeburt
Bei allen gebärenden Frauen, unabhängig davon ob sie ein oder mehrere Kinder erwarten, beginnt die Schutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Termin. Grundlage hierfür ist eine Bescheinigung über den errechneten Termin von der Hebamme oder dem betreuenden Gynäkologen.
Da dieser errechnetet Termin starken Schwankungen unterliegen kann, kann sich je nach tatsächlichem Geburtstermin die Mutterschutzfrist vor der Geburt verkürzen bzw. verlängern.
Verkürzt sich die Mutterschutzfrist vor der Geburt, da die Zwillinge früher geboren werden, verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt entsprechend tagesgenau. Werden die Zwillinge 10 Tage vor dem errechneten Termin geboren, wird die dir zustehende Mutterschutzfrist nach der Geburt entsprechend um 10 Tage verlängert.
Verlängert sich die Mutterschutzfrist vor der Geburt, da der errechnete Geburtstermin überschritten wird, hat dies keinen Einfluss auf die individuellen Mutterschutzfristen nach der Geburt.
Mutterschutzfristen nach der Zwillingsgeburt
Mit Zwillingen oder Mehrlingen stehen dir vier Wochen mehr Mutterschutz zu, als bei der Geburt eines Babys. Damit liegt die Mutterschutzfrist bei einer Zwillingsgeburt bei mindestens 12 Wochen nach der Geburt.
Sollten deine Kinder vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen sein, beispielsweise die o.g. 10 Tage, dann wäre deine gesamte Mutterschutzfrist nach der Geburt 13 Wochen und 3 Tage.
Im Anschluss daran würde deine Elternzeit beginnen, solltest du diese beanspruchen. Bitte beachte, dass die Elternzeit sieben Wochen vor Antritt bei deinem Arbeitgeber eingereicht werden muss.
Mutterschutzrechner:
Bevor du nun anfängst, wild herum zu rechnen, nutze gerne für die Berechnung deiner Mutterschutzfristen einen Mutterschutzrechner. Gerne kannst du auch direkt an deine Krankenkasse wenden, wenn du die Bescheinigung über den errechneten Entbindungstermin in den Händen hälst, um dich über deine Mutterschutzfristen zu informieren.
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* Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen und Gewissen entstanden und enthält keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich bei deiner Krankenkasse über die für dich geltenden Regelungen und Schutzfristen.